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Golfplatz Freiburg, Breisgau
Golfplatz Freiburg, Breisgau Golfplatz Freiburg, Breisgau 4. Platzregeln

4.1 Ausgrenzen (Regel 27-1.)
sind durch weiße Pfähle markiert.
Kreuzt der Ball die als Biotop gekennzeichneten Zonen (Bahnen 1,2,3, und 9)und kommt auf der gegenüberliegenden Spielbahn zur Ruhe, so ist er im „Aus“

4.2 Wasserhindernisse (Regel 26)
Die Grenzen der seitlichen Wasserhindernisse an den Spielbahnen 1, 2 und 9 sind durch die im Boden eingelassenen Betonsteine und nicht durch die roten Pfähle markiert. Liegt der Ball außerhalb des Wasserhindernisses gelten die Betonsteine als unbewegliche Hemmnisse. Zusätzlich gibt es neben den Bahnen 1 und 2 Flachwasserzonen die mit roten Pfählen markiert sind.

4.3 Biotope (sind durch rote Pfähle mit grünen Köpfen markiert)
Das Spielen des Balles aus dem Biotop ist verboten.
Liegt der Ball in diesem Gebiet, muss der Spieler unter Hinzurechnung eines Strafschlages nach Regel 26 (Wasserhindernis) verfahren.
Liegt der Ball im Gelände und es tritt durch das Biotop eine Behinderung des Standes oder des Raumes des beabsichtigten Schwunges auf, so muss der Spieler den nächstgelegenen Punkt bestimmen, der a) nicht näher zum Loch liegt, b) Behinderung durch das Biotop ausschließt und c) nicht in einem Hindernis oder auf dem Grün liegt. Der Spieler darf den Ball straflos innerhalb einer Schlägerlänge von dem so bestimmten Punkt fallen lassen.

4.4 Boden in Ausbesserung, ungewöhnlich beschaffener Boden(Regel 25-1)

a) Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und / oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Linie. Von Boden in Ausbesserung muss Erleichterung in Anspruch genommen werden. (Ball droppen)
b) Die links der Spielbahn 6 angelegte Sandfläche mit der Euromaus gilt als ungewöhnlich beschaffener Boden.

c) Auch ohne Kennzeichnung sind frisch verlegte Soden Boden in Ausbesserung von dem Erleichterung in Anspruch genommen werden kann
.
d) Erleichterung nach R 25-1 von Löchern, Aufgeworfenem oder Laufwegen Erdgänge grabender Tiere und Vögel wird gewährt, wenn Schwung oder die Standposition behindert ist.
e) Liegt der Ball in einem Drainagegraben oder auf Kies, oder behindern diese die Standposition oder den beabsichtigten Schwung des Spielers, so kann der Spieler Erleichterung nach Regel 25-1b in Anspruch nehmen.
f) Liegt der Ball auf kahlen Stellen, verursacht durch eingeebnete Maulwurfshügel,  darf auf kurz geschnittener Fläche (Fairway oder kürzer) straflos Erleichterung in Anspruch genommen werden. Der Ball muss dann innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt der Erleichterung fallengelassen werden.

4.5 Bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1)

Steine im Bunker, blaue, rote, gelbe, rot-grüne Markierungen, Distanzpfähle und Ballwascher.

4.6 Unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2)
Wege mit künstlicher Oberfläche, Wasserhindernisse begrenzende Betonsteine, angelegte Blumenbeete, Neuanpflanzungen mit Stützpfahl, Sprinkler, Gullydeckel, Hütten, Zäune, Geländer und Bänke.

4.7 Startverspätung:
Für die Abspielzeit gilt grundsätzlich für alle Wettspiele Regel 6-3 und 33-1.
Anmerkung:
Die Spielleitung hat generell festgelegt (Regel 33-1), dass ein Spieler, der spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort seines Starts eintrifft, sofern die Aufhebung der Disqualifikationsstrafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist, für Versäumen der Abspielzeit statt mit Disqualifikation bestraft wird im:
Lochspielmit Lochverlust am ersten Loch
Zählspielmit zwei Schlägen am ersten Loch
Strafe für Verspätung von 5 Minuten und mehr: Disqualifikation

4.8 Elektronische Kommunikationsmittel / Handys
Das Mitführen betriebsbereiter elektronischer Kommunikationsmittel oder deren Nutzung ist den Spielern und ihren Caddies während des Spielens der festgesetzten Runde untersagt (Ausnahme: Medizinische Notfälle oder ärztliche Bereitschaft).
Strafe bei 1. Verstoß: 2 Strafschläge bzw. Lochverlust.
Strafe bei 2. Verstoß: Disqualifikation.

4.9 Entfernungsmessgeräte
Für alle Wettspiele auf dem Platz ,ob vorgabewirksam oder nicht vorgabewirksam, darfein Spieler sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, dass ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler währende der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können /z.b. Steigungen, Windgeschwindigkeit, Temperatur usw.), so verstößt der Spieler gegen Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet, ob die zusätzliche Funktion tatsächlich genutzt wurde.

Strafe für Verstoß gegen Platzregel:
Lochspiel = Lochverlust
Zählspiel = 2 Strafschläge

Stand Juli 2010



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