4.1 Ausgrenzen (Regel 27-1.)
sind durch weiße Pfähle markiert.
Kreuzt der Ball die als Biotop gekennzeichneten
Zonen (Bahnen 1,2,3, und 9)und kommt
auf der gegenüberliegenden Spielbahn zur Ruhe, so ist er im „Aus“
4.2 Wasserhindernisse (Regel 26) Die Grenzen der seitlichen
Wasserhindernisse an den Spielbahnen 1, 2 und 9 sind durch die im Boden
eingelassenen Betonsteine und nicht durch die roten Pfähle markiert. Liegt der
Ball außerhalb des Wasserhindernisses gelten die Betonsteine als unbewegliche
Hemmnisse. Zusätzlich gibt es neben den Bahnen 1 und 2 Flachwasserzonen die mit
roten Pfählen markiert sind.
4.3 Biotope (sind
durch rote Pfähle mit grünen Köpfen markiert) Das Spielen des Balles aus dem Biotop ist verboten. Liegt der Ball in
diesem Gebiet, muss der Spieler unter Hinzurechnung eines Strafschlages nach Regel 26 (Wasserhindernis)
verfahren.
Liegt der Ball im Gelände und
es tritt durch das Biotop eine Behinderung des Standes
oder des Raumes des beabsichtigten Schwunges auf, so muss der Spieler den nächstgelegenen Punkt
bestimmen, der a) nicht näher zum Loch liegt, b)
Behinderung durch das Biotop ausschließt und c) nicht in einem Hindernis oder auf dem Grün liegt. Der Spieler darf
den Ball straflos innerhalb einer Schlägerlänge
von dem so bestimmten Punkt fallen lassen.
4.4 Boden
in Ausbesserung, ungewöhnlich beschaffener Boden(Regel 25-1)
a) Boden in Ausbesserung ist durch weiße
Einkreisungen und / oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt
die Linie. Von Boden in Ausbesserung muss Erleichterung in Anspruch genommen
werden. (Ball droppen)
b) Die links der Spielbahn
6 angelegte Sandfläche mit der Euromaus gilt als ungewöhnlich beschaffener
Boden.
c) Auch ohne Kennzeichnung sind
frisch verlegte Soden Boden in Ausbesserung von dem Erleichterung in Anspruch
genommen werden kann. d) Erleichterung
nach R 25-1 von Löchern, Aufgeworfenem oder Laufwegen Erdgänge grabender
Tiere und Vögel wird gewährt, wenn Schwung oder die Standposition behindert
ist. e) Liegt der Ball in einem
Drainagegraben oder auf Kies, oder behindern diese die Standposition oder den
beabsichtigten Schwung des Spielers, so kann der Spieler Erleichterung
nach Regel 25-1b in Anspruch nehmen. f) Liegt der
Ball auf kahlen Stellen, verursacht durch eingeebnete Maulwurfshügel,
darf auf kurz geschnittener Fläche (Fairway oder kürzer) straflos Erleichterung in Anspruch genommen
werden. Der Ball muss dann innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt
der Erleichterung fallengelassen werden.
4.5 Bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1)
Steine im Bunker, blaue, rote, gelbe, rot-grüne Markierungen,
Distanzpfähle und Ballwascher.
4.6 Unbewegliche
Hemmnisse (Regel 24-2)
Wege mit künstlicher
Oberfläche, Wasserhindernisse begrenzende Betonsteine, angelegte Blumenbeete, Neuanpflanzungen mit Stützpfahl, Sprinkler,
Gullydeckel, Hütten, Zäune,
Geländer und Bänke.
4.7 Startverspätung:
Für die Abspielzeit gilt
grundsätzlich für alle Wettspiele Regel 6-3 und 33-1.
Anmerkung:
Die Spielleitung hat generell
festgelegt (Regel 33-1), dass ein Spieler, der spielbereit
innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort seines Starts eintrifft, sofern die Aufhebung der
Disqualifikationsstrafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt
ist, für Versäumen der Abspielzeit statt mit Disqualifikation bestraft wird im:
Lochspielmit
Lochverlust am ersten Loch
Zählspielmit
zwei Schlägen am ersten Loch
Strafe für Verspätung von 5
Minuten und mehr: Disqualifikation
4.8 Elektronische Kommunikationsmittel / Handys
Das Mitführen betriebsbereiter
elektronischer Kommunikationsmittel oder deren Nutzung
ist den Spielern und ihren Caddies während des Spielens der festgesetzten Runde untersagt (Ausnahme:
Medizinische Notfälle oder ärztliche Bereitschaft).
Strafe
bei 1. Verstoß: 2 Strafschläge bzw. Lochverlust.
Strafe
bei 2. Verstoß: Disqualifikation.
4.9 Entfernungsmessgeräte Für alle Wettspiele auf dem Platz ,ob vorgabewirksam
oder nicht vorgabewirksam, darfein Spieler sich über Entfernungen
informieren, indem er ein Gerät verwendet, dass ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler währende
der festgesetzten Runde ein Gerät,
mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können /z.b. Steigungen, Windgeschwindigkeit, Temperatur usw.), so
verstößt der Spieler gegen Regel
14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet, ob die zusätzliche Funktion tatsächlich genutzt
wurde.
Strafe für
Verstoß gegen Platzregel:
Lochspiel = Lochverlust
Zählspiel = 2 Strafschläge